Bewegen und unterwegs sein
Mobilität
Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle und bestimmte Transferhilfen
Einsatzort, Körpermaße, Kraft, sichere Bedienung, Transport und Wohnumgebung.

Orientierung zur Hilfsmittelversorgung
Eine gute Versorgung beginnt nicht beim Produkt. Sie verbindet den konkreten Alltag mit Beratung, Erprobung, Anpassung und einem verlässlichen Service danach.
Fachlich geprüft am
Daheimo verkauft keine Hilfsmittel und entscheidet nicht über Kassenleistungen.
Das Wichtigste zuerst
Ein geeignetes Hilfsmittel muss zur Person, zum Einsatzort und zum Versorgungsweg passen. Der günstigste oder teuerste Produktname beantwortet diese Fragen nicht.
Entscheidend ist, welche Tätigkeit im Alltag unterstützt werden soll. Erst danach lassen sich Ausführung, Anpassung und Einsatzort sinnvoll besprechen.
Ein Rezept ist nicht automatisch eine Genehmigung. Prüfen Sie außerdem, ob das Sanitätshaus für das benötigte Hilfsmittel Vertragspartner Ihrer Kasse ist.
Bei vielen Hilfsmitteln zählen Passform, Bedienbarkeit und die tatsächliche Wohnsituation. Beratung und Erprobung sind deshalb mehr als ein Produktvergleich.
Einweisung, Nachkontrolle, Wartung, Reparatur und mögliche Rückgabe sollten vor der Übergabe nachvollziehbar geregelt sein.
Begriffe sauber trennen
Entscheidend ist nicht, wo ein Produkt verkauft wird, sondern welchem Zweck es dient und welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist.
Unterstützt eine Behandlung, beugt einer Behinderung vor oder gleicht sie aus.
Häufig Krankenkasse
Der medizinische Bedarf und der Einzelfall werden geprüft.
Erleichtert die häusliche Pflege oder unterstützt eine selbstständigere Lebensführung.
Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen
Technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel unterscheiden.
Wird allgemein im Alltag genutzt und ist nicht allein wegen einer Erkrankung erforderlich.
Meist selbst zu zahlen
Nicht jedes Gesundheitsprodukt ist eine Kassenleistung.
Verändert Wohnung oder Gebäude dauerhaft, etwa Bad, Türen oder Treppen.
Je nach Maßnahme unterschiedliche Wege
Gehört nicht zur klassischen Hilfsmittelversorgung.
Die Abgrenzung folgt den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Hilfsmitteln, den Informationen zu Pflegehilfsmitteln und gesund.bund.de.
Der Versorgungsweg
Nicht jede Versorgung benötigt alle Schritte in derselben Form. Der Ablauf zeigt, welche Fragen bei einer vollständigen Versorgung nacheinander geklärt werden sollten.

Beschreiben Sie die konkrete Tätigkeit, den Einsatzort und vorhandene Unterstützung.
Klären Sie, welche Unterlagen vorliegen und welcher Kostenträger zuständig sein kann.
Prüfen Sie, welcher Anbieter die benötigte Produktgruppe mit Ihrer Kasse abrechnen darf.
Passform, Bedienung und Nutzung werden je nach Hilfsmittel praktisch geprüft.
Lassen Sie Leistungsumfang und mögliche private Kosten vor der Versorgung schriftlich klären.
Übergabe, sichere Nutzung, Nachkontrolle und Ansprechpartner werden vereinbart.
Das Produkt ist nicht der letzte Schritt.Lassen Sie sich Bedienung, Ansprechpartner und das Vorgehen bei Problemen erklären, bevor das Hilfsmittel im Alltag eingesetzt wird.
Typische Versorgungsbereiche
Fragen Sie nicht nur, ob ein Produkt verfügbar ist. Entscheidend ist, ob der Anbieter diese Versorgung fachlich begleiten und mit Ihrer Kasse abrechnen kann.
Bewegen und unterwegs sein
Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle und bestimmte Transferhilfen
Einsatzort, Körpermaße, Kraft, sichere Bedienung, Transport und Wohnumgebung.
Stützen und ausgleichen
Bandagen, Orthesen, Prothesen und orthopädische Einlagen
Verordnung, Passform, Maßnehmen, Tragehinweise und vereinbarte Nachkontrolle.
Individuell vermessen
Medizinische Kompressionsstrümpfe und passende Anziehhilfen
Fachliche Vorgabe, Messzeitpunkt, Passform, Anwendung und Verlaufskontrolle.
Versorgung zu Hause
Pflegebetten, Lagerungs-, Transfer- und Toilettenhilfen
Platz, Lieferung, Aufbau, Einweisung, Wartung, Eigentum und Rückgabe.
Ohne größeren Umbau
Duschhocker, Duschstühle, Badewannenbretter und Toilettensitzerhöhungen
Sicherer Stand, Körpermaße, Bewegungsablauf und Unterstützung durch andere Personen.
Diskret und verlässlich
Versorgungen unter anderem bei Inkontinenz, Stoma oder häuslicher Pflege
Tatsächlicher Bedarf, Lieferweg, Wechselmöglichkeit, Beratung und mögliche Aufzahlung.
Hilfsmittel oder Umbau?
Duschstuhl oder Toilettensitzerhöhung können Teil einer Hilfsmittelversorgung sein. Für eine bodengleiche Dusche, Leitungsarbeiten oder einen vollständigen Umbau ist die Seite Barrierefreies Bad zuständig.
Rezept, Kasse und Vertragspartner
Die Krankenkasse muss eine Versorgung grundsätzlich vorher genehmigen, sofern sie für das betreffende Hilfsmittel nicht darauf verzichtet. Welcher Anbieter versorgen darf, hängt von den Verträgen der Kasse ab.
Die Krankenkasse kann mitteilen, ob eine Genehmigung erforderlich ist und welche Anbieter für die konkrete Versorgung Vertragspartner sind.
Die Verordnung sollte den medizinischen Bedarf nachvollziehbar abbilden. Produktdetails werden bei komplexeren Versorgungen gemeinsam geklärt.
Wenn eine Kostenübernahme beantragt werden soll, sollten Genehmigung und Leistungsumfang vor einer kostenpflichtigen Bestellung geklärt sein.
Lassen Sie sich eine geeignete mehrkostenfreie Versorgung und den persönlichen Nutzen freiwilliger Extras verständlich erklären.
Kosten verständlich trennen
Fragen Sie bei jeder Versorgung, welcher Betrag gesetzlich vorgesehen ist und welche Kosten nur durch eine freiwillig gewählte Ausführung entstehen.
Diese Regel gilt grundsätzlich für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Versicherte zahlen nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gelten zehn Prozent je Packung, höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
Aktuelle Regelung beim BMGGrößere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich erstattet werden.
Voraussetzung ist eine Leistung der Pflegekasse. Die Zuständigkeit muss im Einzelfall geklärt werden.
Pflegehilfsmittel beim BMGBeträge und Regeln zuletzt geprüft am . Maßgeblich sind die aktuelle Entscheidung des Kostenträgers und die konkrete Versorgung.
Sie ist gesetzlich geregelt und fällt bei einer bewilligten Versorgung grundsätzlich zusätzlich an, sofern keine Befreiung besteht.
Sie können entstehen, wenn eine Ausführung oder Zusatzleistung gewählt wird, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht.
Eine selbst gewählte Sonderausstattung kann auch spätere Mehrkosten verursachen. Diese sollten vor der Entscheidung schriftlich benannt sein.
Sie kommt in Betracht, wenn kein Kostenträger leistet oder ein Produkt unabhängig von einer Kassenversorgung gekauft wird.
Mehrkosten vor der Unterschrift verstehen.Leistungserbringer müssen zu geeigneten Versorgungen beraten. Wenn Sie eine kostenpflichtige Ausführung wählen, lassen Sie sich Mehrwert, Eigenbetrag und mögliche Folgekosten schriftlich erklären.
Nach der Übergabe
Besonders bei regelmäßig genutzten oder technischen Hilfsmitteln sollte vorab geklärt sein, wer bei Problemen weiterhilft.

Klären Sie, wer Einstellungen oder Passform korrigiert, wenn die Nutzung im Alltag Probleme zeigt.
Bedienung, Reinigung und sichere Anwendung sollten verständlich erklärt und praktisch ausprobiert werden.
Ansprechpartner, Reaktionsweg und mögliche Ersatzversorgung gehören vorab geklärt.
Manche Hilfsmittel werden leihweise überlassen. Eigentümer, Rückgabe und Abholung müssen eindeutig sein.
Bei größeren Hilfsmitteln zählen Zugang, Platz, Montage und eine Übergabe am tatsächlichen Einsatzort.
Das erste Gespräch vorbereiten
Eine gute Beratung macht Bedarf, Zuständigkeit, Kosten und späteren Service verständlich. Nehmen Sie diese Punkte mit in das Gespräch.
Welche konkrete Tätigkeit soll im Alltag erleichtert werden?
Wo und wie häufig wird das Hilfsmittel genutzt?
Welche Verordnung oder Empfehlung liegt bereits vor?
Ist das Sanitätshaus für diese Produktgruppe Vertragspartner meiner Kasse?
Wer beantragt die Genehmigung oder reicht den Kostenvoranschlag ein?
Welche geeignete Versorgung ist ohne freiwillige Mehrkosten möglich?
Welchen konkreten Nutzen haben kostenpflichtige Extras?
Kann das Hilfsmittel erprobt und passend eingestellt werden?
Wer übernimmt Einweisung und mögliche Nachkontrolle?
Wer ist bei Wartung, Reparatur oder Ausfall erreichbar?
Wird das Hilfsmittel gekauft oder leihweise überlassen?
Wie sind Lieferung, Rückgabe und mögliche Abholung geregelt?
Datenschutz bei der ersten Anfrage
Für die erste Zuordnung durch Daheimo genügen Thema, Postleitzahl, Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung. Bitte senden Sie keine Versichertennummer, Befunde oder andere Gesundheitsdaten.
Häufige Fragen
Die Antworten geben eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich bleiben der persönliche Bedarf, der zuständige Kostenträger und die konkrete Versorgung.
Ein Sanitätshaus versorgt Menschen mit medizinischen Hilfsmitteln und den dazugehörigen Leistungen. Je nach Hilfsmittel gehören Beratung, Maßnehmen, Erprobung, Anpassung, Einweisung, Lieferung und späterer Service dazu. Nicht jedes Sanitätshaus bietet jede Produktgruppe an.
Nein, nicht jedes Produkt im Sanitätshaus benötigt ein Rezept. Wenn die gesetzliche Krankenkasse eine medizinisch erforderliche Versorgung übernehmen soll, ist jedoch häufig eine ärztliche Verordnung nötig. Den genauen Weg sollten Sie vorab mit Krankenkasse und Anbieter klären.
Nein. Die Krankenkasse muss eine Hilfsmittelversorgung grundsätzlich vorher genehmigen, sofern sie für die betreffende Versorgung nicht auf eine Genehmigung verzichtet hat. Das gilt auch bei einer ärztlichen Verordnung.
Bei einer Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse können Sie grundsätzlich Anbieter wählen, die für das benötigte Hilfsmittel Vertragspartner Ihrer Kasse sind. Ein Sanitätshaus kann für eine Produktgruppe zugelassen sein, für eine andere aber nicht.
Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach und nennen Sie die benötigte Hilfsmittelgruppe. Die Krankenkasse muss über berechtigte Vertragspartner und wesentliche Vertragsinhalte informieren.
Hilfsmittel der Krankenversicherung dienen unter anderem dazu, eine Behandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege oder unterstützen eine selbstständigere Lebensführung. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt vom Zweck und vom Einzelfall ab.
Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zahlen gesetzlich Versicherte grundsätzlich zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt. Befreiungen und Sonderregeln sind möglich.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel der Krankenversicherung beträgt die Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch folgen anderen Regeln der Pflegeversicherung.
Mehrkosten können entstehen, wenn Sie eine Ausführung oder zusätzliche Leistung wählen, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Sie können auch dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst tragen müssen. Lassen Sie sich Nutzen und Betrag vor der Entscheidung schriftlich erklären.
Die Verträge der Krankenkassen müssen eine hinreichende Auswahl mehrkostenfreier Hilfsmittel sicherstellen. Fragen Sie ausdrücklich nach einer geeigneten Versorgung ohne freiwillige Aufzahlung und lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Mehrkostenerklärung unterschreiben.
Das hängt vom Hilfsmittel und vom Versorgungsweg ab. Bei Produkten, deren Bedienung und Passform entscheidend sind, sollte eine Erprobung oder praktische Anpassung besprochen werden. Fragen Sie, was vor Ort, zu Hause oder in einer Beratung möglich ist.
Die notwendigen Anpassungen und die Einweisung gehören je nach Hilfsmittel zur Versorgung durch den Leistungserbringer. Klären Sie, welche Fachkraft zuständig ist, wo die Anpassung erfolgt und ob eine spätere Nachkontrolle enthalten ist.
Notwendige Wartung, technische Kontrollen und Instandsetzung können Teil des Versorgungsanspruchs sein. Maßgeblich sind das konkrete Hilfsmittel, der Vertrag und die Bewilligung. Bewahren Sie die Kontaktdaten des zuständigen Leistungserbringers auf.
Wiederverwendbare Hilfsmittel können leihweise überlassen werden. Fragen Sie bei der Übergabe, wer Eigentümer ist, wer Reparaturen beauftragt und wann eine Rückgabe oder Abholung erforderlich wird.
Wenden Sie sich an Arztpraxis, zuständigen Kostenträger und Leistungserbringer. Je nach Veränderung können eine neue Beurteilung, Anpassung oder andere Versorgung nötig sein. Ändern Sie sicherheitsrelevante Einstellungen nicht ohne fachliche Rücksprache.
Für die erste Zuordnung genügen Thema, Postleitzahl, Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung des Anliegens. Bitte übermitteln Sie keine Diagnose, Versichertennummer oder Rezeptfotos. Daheimo entscheidet nicht über die medizinische Eignung oder Kostenübernahme.
Kostenlos und unverbindlich
Beschreiben Sie kurz, welches Hilfsmittel oder welcher Alltagsschritt im Mittelpunkt steht. Die Postleitzahl hilft bei der regionalen Zuordnung eines möglichen Ansprechpartners.
Sie behalten die Entscheidung.Daheimo verkauft keine Hilfsmittel. Eine Anfrage ist keine Bestellung und keine Zusage eines Kostenträgers.
ThemaSanitätshaus
Quellen und Stand
Versorgungsweg, Zuzahlung, Mehrkosten und Pflegehilfsmittel wurden zuletzt am 29. Juli 2026 anhand der verlinkten Originalquellen und Verbraucherinformationen geprüft.
Die Inhalte ersetzen keine medizinische, pflegerische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Im Einzelfall sind die zuständige Kasse, die fachliche Verordnung und das konkrete Versorgungsangebot maßgeblich.