Ältere Frau klärt mit ihrer Angehörigen und einer Beraterin den Unterstützungsbedarf am Küchentisch
Bedarf gemeinsam klärenBeispielhafte Situation

Pflege und Betreuung zu Hause

Unterstützung passend zum Alltag organisieren.

Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt werden oft gemeinsam gesucht, brauchen aber unterschiedliche Ansprechpartner. Wir helfen bei der Einordnung und suchen auf Wunsch einen möglichen Kontakt.

Daheimo verkauft keine Pflegeleistungen und ersetzt keine gesetzliche Pflegeberatung.

Darauf können Sie sich verlassen

Orientierung mit klaren Grenzen.

Kostenlos für Ratsuchende
Unverbindliche Anfrage
Weitergabe nur nach Einwilligung
Möglicher regionaler Kontakt
Keine Pflegeberatung durch Daheimo

Redaktionell geprüft am 29. Juli 2026. Verwendet wurden Informationen zuständiger Stellen und der Verbraucherberatung. Regionale Angebote und Voraussetzungen können sich unterscheiden.

Das Wichtigste zuerst

Vor der Suche sollte der Bedarf klarer werden.

Die passende Hilfe beginnt nicht mit einem Anbieternamen, sondern mit einer realistischen Beschreibung des Alltags.

01

Der konkrete Alltag zählt

Nicht die Bezeichnung eines Angebots entscheidet, sondern welche Aufgaben regelmäßig und zu welchen Zeiten anfallen.

02

Beratung und Vermittlung sind verschieden

Die gesetzliche Pflegeberatung klärt Ansprüche und Versorgungsmöglichkeiten. Daheimo ersetzt diese Beratung nicht.

03

Eine Anfrage bleibt unverbindlich

Ein möglicher Kontakt ist weder ein Auftrag noch eine Zusage, dass ein Anbieter vor Ort verfügbar ist.

04

Verträge müssen vollständig verständlich sein

Leistungen, Zuständigkeiten, Kosten, Arbeitszeiten und Regelungen bei Ausfällen gehören vor einer Entscheidung schriftlich geklärt.

Versorgungswege unterscheiden

Welche Unterstützung führt zu welchem Ansprechpartner?

Die Übersicht ist eine erste Orientierung. Eine fachliche oder gesetzliche Beratung kann sie nicht ersetzen.

BedarfMöglicher WegErster KontaktWichtig
Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Bewegung
Ambulanter Pflegedienst
Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Pflegedienst
Qualifikation, Umfang und Pflegeplanung müssen zum Bedarf passen.
Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen zu Hause
Häusliche Krankenpflege
Arztpraxis, Krankenkasse und qualifizierter Pflegedienst
Diese Leistungen sind nicht mit allgemeiner Alltagshilfe gleichzusetzen.
Begleitung, Struktur oder Hilfe im Haushalt
Betreuungsdienst oder anerkanntes Angebot im Alltag
Pflegeberatung oder Pflegekasse
Anerkennung, Leistungsumfang und regionale Voraussetzungen unterscheiden sich.
Regelmäßige Unterstützung durch eine Person im Haushalt
Betreuungskraft im eigenen Zuhause
Vermittlungsagentur oder Arbeitgeber
Eine einzelne Person kann keine Betreuung rund um die Uhr leisten.
Bedarf und Ansprüche sind noch unklar
Gesetzliche Pflegeberatung
Pflegekasse, private Pflegeversicherung oder Pflegestützpunkt
Dort lassen sich Leistungen und ein sinnvoller Versorgungsplan klären.

Bedarf klären

Diese Fragen machen Gespräche konkreter.

Die Antworten müssen noch nicht vollständig sein. Sie helfen aber dabei, Pflege, Betreuung und Haushaltsunterstützung nicht miteinander zu verwechseln.

Den ganzen Tagesablauf betrachten.Morgens, nachts und bei Ausfällen zeigt sich oft ein anderer Bedarf als in einem kurzen Beratungsgespräch.

Tagesablauf und Aufgaben gemeinsam vorbereiten
  1. 01

    Welche Tätigkeiten gelingen nicht mehr sicher oder nur mit großer Anstrengung?

  2. 02

    Geht es um Pflege, medizinische Maßnahmen, Betreuung, Haushalt oder mehrere Bereiche?

  3. 03

    An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wird Unterstützung benötigt?

  4. 04

    Gibt es nachts einen tatsächlichen Hilfebedarf?

  5. 05

    Welche Aufgaben übernehmen Angehörige bereits und was ist dauerhaft leistbar?

  6. 06

    Welche fachlichen Qualifikationen sind für einzelne Aufgaben erforderlich?

  7. 07

    Welche Sprache und Form der Kommunikation sind im Alltag wichtig?

  8. 08

    Welche räumlichen Bedingungen muss eine Betreuungskraft kennen?

  9. 09

    Wie soll bei Krankheit, Urlaub oder kurzfristigem Ausfall verfahren werden?

Ambulante Unterstützung

Pflegedienst und Betreuungsdienst haben andere Aufgaben.

Beide können zu Hause unterstützen. Entscheidend ist, welche Leistung tatsächlich benötigt wird und wer sie erbringen darf.

Ambulante Pflegekraft misst bei einem älteren Mann zu Hause den Blutdruck
Professionelle ambulante VersorgungBeispielhafte Situation

01

Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Pflegedienste können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung, Hilfen bei der Haushaltsführung und unter den jeweiligen Voraussetzungen häusliche Krankenpflege erbringen. Leistungsplan, Qualifikation und Abrechnung sollten vorab besprochen werden.

Informationen des BMG
Ältere Frau und Alltagshilfe packen gemeinsam Einkäufe in der Küche aus
Begleitung und Hilfe im AlltagBeispielhafte Situation

02

Betreuungsdienst und Alltagshilfe

Der Schwerpunkt liegt häufig auf Begleitung, Orientierung, sozialen Kontakten und Unterstützung im Haushalt. Ob ein Angebot anerkannt ist und über welche Leistung es finanziert werden kann, muss für das Bundesland und den Einzelfall geprüft werden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Betreuungskraft im eigenen Zuhause

Nähe im Alltag braucht klare rechtliche Grenzen.

Das Wohnen im Haushalt macht eine Betreuungskraft nicht dauerhaft verfügbar. Aufgaben, Arbeitszeit, Ruhezeit, Beschäftigungsmodell und Vertretung müssen zusammenpassen.

Älterer Mann und Betreuungskraft bereiten gemeinsam das Frühstück zu
Unterstützung im gemeinsamen AlltagBeispielhafte Situation
01

Aufgaben und Qualifikation

Schriftlich festhalten, welche Hilfe erwartet wird und welche Tätigkeiten nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte übernehmen dürfen.

02

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitsbereitschaft kann Arbeitszeit sein. Eine einzelne Betreuungskraft darf nicht dauerhaft verfügbar sein.

03

Vertragspartner

Klären, wer vermittelt, wer Arbeitgeber ist, wer Weisungen geben darf und an wen Beschwerden gerichtet werden.

04

Entsendung und Nachweise

Bei einer Entsendung aus dem Ausland sollten das Modell und die erforderlichen Nachweise, etwa die A1 Bescheinigung, nachvollziehbar sein.

05

Versicherung und Haftung

Versicherungsschutz, Haftungsfragen und die Verantwortung im Haushalt gehören vor Vertragsabschluss geklärt.

06

Ausfall und Ersatz

Vereinbaren, was bei Krankheit, Urlaub, Kündigung oder einem notwendigen Wechsel der Betreuungskraft gilt.

Unabhängige erste Anlaufstellen

Leistungsansprüche zuerst offiziell klären.

Wer Leistungen der Pflegeversicherung einordnen oder einen Versorgungsplan entwickeln möchte, sollte die gesetzliche Pflegeberatung nutzen. Der Anspruch richtet sich an die zuständige Pflegekasse oder private Pflegeversicherung.

Anbieter prüfen

Gute Entscheidungen brauchen überprüfbare Kriterien.

Die folgenden Punkte helfen beim Vergleich. Sie sind keine Aussage darüber, dass jeder vermittelte Anbieter bereits nach allen Kriterien geprüft wurde.

Bei ambulanten Diensten

  • Leistungsumfang und Einsatzzeiten werden verständlich erklärt.
  • Ansprechpersonen und Erreichbarkeit bei Änderungen sind benannt.
  • Kosten, mögliche Eigenanteile und Abrechnung sind nachvollziehbar.
  • Qualifikation und Zuständigkeit der eingesetzten Personen passen zur Aufgabe.
  • Regelungen bei Ausfällen und Beschwerden sind klar.

Bei Vermittlungsagenturen

  • Beschäftigungsmodell und alle Vertragspartner sind transparent.
  • Arbeitszeit, Ruhezeit und Aufgaben sind realistisch beschrieben.
  • Vergütung, Vermittlungskosten und weitere Zahlungen stehen schriftlich fest.
  • Nachweise und Versicherungsschutz lassen sich prüfen.
  • Für Ausfall, Wechsel und Kündigung gibt es klare Regelungen.

Für ambulante Dienste bietet die Checkliste der Verbraucherzentrale weitere Prüfpunkte.

So arbeitet Daheimo

Vermittlung wird erst durch Transparenz hilfreich.

Wir verkaufen keine Pflegeleistung. Die Plattform soll Orientierung geben und kann auf Wunsch einen möglichen Ansprechpartner suchen. Verfügbarkeit, Eignung und Vertragsabschluss lassen sich dabei nicht versprechen.

  1. 01

    Anliegen einordnen

    Sie beschreiben knapp, welche Art von Unterstützung gesucht wird.

  2. 02

    Zuständigkeit prüfen

    Wir prüfen, ob eine Anbietersuche sinnvoll ist oder zunächst eine offizielle Beratungsstelle helfen sollte.

  3. 03

    Möglichen Kontakt suchen

    Soweit ein geeigneter und verfügbarer Ansprechpartner bekannt ist, kann ein Kontakt vorbereitet werden.

  4. 04

    Weitergabe abstimmen

    Vor einer Weitergabe muss klar sein, wer Ihre Angaben erhält und wofür sie verwendet werden.

  5. 05

    Selbst entscheiden

    Sie prüfen den Kontakt und entscheiden ohne Verpflichtung, ob Sie ein Gespräch oder Angebot wünschen.

Häufige Fragen

Pflege und Betreuung verständlich eingeordnet.

Die Antworten geben Orientierung. Für Leistungsansprüche und individuelle Pflegefragen sind die zuständigen Kassen und Beratungsstellen maßgeblich.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung?

Pflege umfasst je nach Situation körperbezogene Pflegemaßnahmen und fachlich zu erbringende Leistungen. Betreuung unterstützt vor allem bei Tagesstruktur, Orientierung, sozialen Kontakten und Aktivitäten. Im Alltag können beide Bereiche zusammenkommen, sie stellen aber unterschiedliche Anforderungen an Qualifikation und Organisation.

Was leistet die gesetzliche Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung unterstützt dabei, den Hilfebedarf zu erfassen, Leistungsansprüche zu verstehen und einen Versorgungsplan zu entwickeln. Zuständig sind insbesondere die Pflegekasse, die private Pflegeversicherung und regionale Pflegestützpunkte. Daheimo ersetzt diese gesetzliche Beratung nicht.

Wann ist ein ambulanter Pflegedienst der passende Ansprechpartner?

Ein ambulanter Pflegedienst kommt infrage, wenn zu Hause pflegerische oder medizinisch verordnete Leistungen erforderlich sind. Welche Leistungen nötig und abrechenbar sind, sollte mit der zuständigen Kasse, der Pflegeberatung und dem Dienst selbst geklärt werden.

Was ist ein Betreuungsdienst?

Betreuungsdienste unterstützen vor allem im Alltag, etwa durch Begleitung, Hilfe bei der Haushaltsführung oder die Förderung sozialer Kontakte. Leistungsumfang, Anerkennung und Abrechnungsmöglichkeiten müssen für das konkrete Angebot geprüft werden.

Für wen kann eine Betreuungskraft im Haushalt geeignet sein?

Sie kann passen, wenn regelmäßig Unterstützung bei Alltag, Betreuung und Haushaltsführung benötigt wird und geeigneter Wohnraum vorhanden ist. Pflegefachliche oder medizinische Aufgaben sowie Zeiten ohne Betreuung müssen gegebenenfalls durch weitere Dienste abgedeckt werden.

Kann eine einzelne Betreuungskraft rund um die Uhr verfügbar sein?

Nein. Bei einem Beschäftigungsverhältnis gelten auch im gemeinsamen Haushalt Arbeitszeit, Ruhezeit und der Anspruch auf Mindestlohn. Bereitschaftszeiten können vergütungspflichtige Arbeitszeit sein. Ein tragfähiger Plan braucht deshalb freie Zeiten und häufig ergänzende Unterstützung.

Ist für Unterstützung zu Hause immer ein Pflegegrad erforderlich?

Nein. Unterstützung kann auch privat organisiert und bezahlt werden. Ein Pflegegrad kann jedoch für bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung relevant sein. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, klärt die Pflegekasse oder Pflegeberatung.

Übernimmt die Pflegeversicherung die gesamten Kosten?

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Es hängt von Pflegegrad, Leistungsart, anerkanntem Anbieter, gewählter Kombination und persönlicher Situation ab. Vor einer Beauftragung sollten Kasse oder Pflegeberatung und der Anbieter die Abrechnung verständlich erklären.

Welche Qualifikation sollte eine Unterstützungskraft haben?

Das richtet sich nach den Aufgaben. Alltagshilfe und Haushaltsunterstützung stellen andere Anforderungen als körperbezogene Pflege oder medizinisch verordnete Maßnahmen. Entscheidend ist, dass Qualifikation, Erfahrung und rechtliche Zuständigkeit zur konkreten Tätigkeit passen.

Was sollte bei Krankheit oder Urlaub geregelt sein?

Im Vertrag sollte stehen, wer über einen Ausfall informiert, ob Ersatz organisiert wird, welche Fristen gelten und welche Kosten während dieser Zeit entstehen. Angehörige sollten zusätzlich einen realistischen Notfallplan haben.

Kann ich einen vorgeschlagenen Anbieter ablehnen oder wechseln?

Ja. Ein Kontaktvorschlag von Daheimo ist unverbindlich. Bei einem später geschlossenen Vertrag richten sich Wechsel und Kündigung nach den dort vereinbarten Bedingungen und den gesetzlichen Rechten.

Wann werden meine Angaben an einen Anbieter weitergegeben?

Eine Weitergabe soll erst erfolgen, wenn der mögliche Empfänger, der Zweck und die dafür erforderliche Einwilligung klar sind. Für eine erste Anfrage genügen wenige Kontaktdaten und eine grobe Einordnung. Diagnosen und ausführliche Gesundheitsdaten sollten nicht in das Freitextfeld geschrieben werden.

Ist die Anfrage bereits eine Beauftragung?

Nein. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Auch ein möglicher Kontakt verpflichtet weder zu einem Gespräch noch zur Annahme eines Angebots.

Kostenlos und unverbindlich

Das Anliegen knapp einordnen.

Beschreiben Sie nur, welche Unterstützung grundsätzlich gesucht wird. Die Postleitzahl hilft bei der regionalen Einordnung.

Bitte keine Diagnosen eintragen.Ausführliche Gesundheitsdaten werden für die erste Anfrage nicht benötigt. Hinweise zur Verarbeitung stehen im Datenschutzentwurf.

ThemaPflege und Betreuung zu Hause

Für die regionale Zuordnung
Planungsstand und Zeitrahmen

Zwei kurze Angaben helfen, Ihre Anfrage passend einzuordnen und unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Eine grobe Einschätzung genügt.
„Noch offen“ ist eine völlig ausreichende Antwort.
Eine kurze Alltagsschilderung genügt. Bitte keine Diagnosen, Befunde, Versichertennummern oder anderen sensiblen Gesundheitsdaten eintragen.
Für eine persönliche Rückfrage
Für Bestätigung und Rückmeldung
Wie sollen wir Sie bevorzugt erreichen?

Beide Kontaktdaten bleiben erforderlich.

Kostenlos und unverbindlich. Nach gesonderter Einwilligung werden die erforderlichen Angaben exklusiv an ein zuvor benanntes Partnerunternehmen weitergegeben.

Quellen und Stand

Nachvollziehbar statt pauschal.

Fachliche und rechtliche Informationen wurden zuletzt am 29. Juli 2026 anhand der auf dieser Seite verlinkten Inhalte des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesarbeitsministeriums, des Bundesarbeitsgerichts, des GKV Spitzenverbandes und der Verbraucherzentrale geprüft.

Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung, Pflegeberatung oder medizinische Beratung. Bei einem Widerspruch sind die zuständigen Stellen und die jeweils aktuelle Rechtslage maßgeblich.