Bewegen und unterwegs sein
Mobilität
Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle und bestimmte Transferhilfen
Einsatzort, Körpermaße, Kraft, sichere Bedienung, Transport und Wohnumgebung.

Hilfsmittel und Versorgung
Eine gute Versorgung beginnt nicht beim Produkt. Sie verbindet den konkreten Alltag mit Beratung, Erprobung, Anpassung und einem verlässlichen Service danach.
Fachlich geprüft am
Daheimo verkauft keine Hilfsmittel und entscheidet nicht über Kassenleistungen.
Der Versorgungsweg
Nicht jede Versorgung benötigt alle Schritte in derselben Form. Der Ablauf zeigt, welche Fragen bei einer vollständigen Versorgung nacheinander geklärt werden sollten.

Beschreiben Sie die Tätigkeit, den Einsatzort und vorhandene Unterstützung.
Prüfen Sie Unterlagen, Kostenträger und passende Vertragspartner.
Passform, Bedienung und Nutzung werden je nach Hilfsmittel praktisch geprüft.
Klären Sie Leistungsumfang, private Kosten, Einweisung und spätere Ansprechpartner.
Das Produkt ist nicht der letzte Schritt.Lassen Sie sich Bedienung, Ansprechpartner und das Vorgehen bei Problemen erklären, bevor das Hilfsmittel im Alltag eingesetzt wird.
Typische Versorgungsbereiche
Fragen Sie nicht nur, ob ein Produkt verfügbar ist. Entscheidend ist, ob der Anbieter diese Versorgung fachlich begleiten und mit Ihrer Kasse abrechnen kann.
Bewegen und unterwegs sein
Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle und bestimmte Transferhilfen
Einsatzort, Körpermaße, Kraft, sichere Bedienung, Transport und Wohnumgebung.
Stützen und ausgleichen
Bandagen, Orthesen, Prothesen und orthopädische Einlagen
Verordnung, Passform, Maßnehmen, Tragehinweise und vereinbarte Nachkontrolle.
Individuell vermessen
Medizinische Kompressionsstrümpfe und passende Anziehhilfen
Fachliche Vorgabe, Messzeitpunkt, Passform, Anwendung und Verlaufskontrolle.
Versorgung im Zuhause
Pflegebetten, Transfer-, Toiletten- und mobile Badehilfen
Platz, Lieferung, Aufbau, Einweisung, Wartung, Eigentum und Rückgabe.
Hilfsmittel oder Umbau?
Duschstuhl oder Toilettensitzerhöhung können Teil einer Hilfsmittelversorgung sein. Für eine bodengleiche Dusche, Leitungsarbeiten oder einen vollständigen Umbau ist die Seite Barrierefreies Bad zuständig.
Kosten
Fragen Sie bei jeder Versorgung, welcher Betrag gesetzlich vorgesehen ist und welche Kosten nur durch eine freiwillig gewählte Ausführung entstehen.
Diese Regel gilt grundsätzlich für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Versicherte zahlen nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gelten zehn Prozent je Packung, höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
Aktuelle Regelung beim BMGGrößere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich erstattet werden.
Voraussetzung ist eine Leistung der Pflegekasse. Die Zuständigkeit muss im Einzelfall geklärt werden.
Pflegehilfsmittel beim BMGBeträge und Regeln zuletzt geprüft am . Maßgeblich sind die aktuelle Entscheidung des Kostenträgers und die konkrete Versorgung.
Sie ist gesetzlich geregelt und fällt bei einer bewilligten Versorgung grundsätzlich zusätzlich an, sofern keine Befreiung besteht.
Sie können entstehen, wenn eine Ausführung oder Zusatzleistung gewählt wird, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht.
Mehrkosten vor der Unterschrift verstehen.Leistungserbringer müssen zu geeigneten Versorgungen beraten. Wenn Sie eine kostenpflichtige Ausführung wählen, lassen Sie sich Mehrwert, Eigenbetrag und mögliche Folgekosten schriftlich erklären.
Das erste Gespräch vorbereiten
Eine gute Beratung macht Bedarf, Zuständigkeit, Kosten und späteren Service verständlich. Nehmen Sie diese Punkte mit in das Gespräch.
Welche konkrete Tätigkeit soll im Alltag erleichtert werden?
Wo und wie häufig wird das Hilfsmittel genutzt?
Welche Verordnung oder Empfehlung liegt bereits vor?
Ist das Sanitätshaus für diese Produktgruppe Vertragspartner meiner Kasse?
Wer beantragt die Genehmigung oder reicht den Kostenvoranschlag ein?
Welche geeignete Versorgung ist ohne freiwillige Mehrkosten möglich?
Datenschutz beim Anbieterkontakt
Fragen Sie das zuständige Sanitätshaus, welche Unterlagen wirklich benötigt werden und wie Sie diese sicher übermitteln. Senden Sie Versichertennummern, Befunde oder Rezeptfotos nicht über ein ungeschütztes Kontaktformular.
Häufige Fragen
Die Antworten erklären die Grundlagen. Maßgeblich bleiben der persönliche Bedarf, der zuständige Kostenträger und die konkrete Versorgung.
Ein Sanitätshaus versorgt Menschen mit medizinischen Hilfsmitteln und den dazugehörigen Leistungen. Je nach Hilfsmittel gehören Beratung, Maßnehmen, Erprobung, Anpassung, Einweisung, Lieferung und späterer Service dazu. Nicht jedes Sanitätshaus bietet jede Produktgruppe an.
Nein, nicht jedes Produkt im Sanitätshaus benötigt ein Rezept. Wenn die gesetzliche Krankenkasse eine medizinisch erforderliche Versorgung übernehmen soll, ist jedoch häufig eine ärztliche Verordnung nötig. Den genauen Weg sollten Sie vorab mit Krankenkasse und Anbieter klären.
Nein. Die Krankenkasse muss eine Hilfsmittelversorgung grundsätzlich vorher genehmigen, sofern sie für die betreffende Versorgung nicht auf eine Genehmigung verzichtet hat. Das gilt auch bei einer ärztlichen Verordnung.
Bei einer Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse können Sie grundsätzlich Anbieter wählen, die für das benötigte Hilfsmittel Vertragspartner Ihrer Kasse sind. Ein Sanitätshaus kann für eine Produktgruppe zugelassen sein, für eine andere aber nicht.
Quellen und Stand
Versorgungsweg, Zuzahlung, Mehrkosten und Pflegehilfsmittel wurden zuletzt am 29. Juli 2026 anhand der verlinkten Originalquellen und Verbraucherinformationen geprüft.
Die Inhalte ersetzen keine medizinische, pflegerische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Im Einzelfall sind die zuständige Kasse, die fachliche Verordnung und das konkrete Versorgungsangebot maßgeblich.
Kostenlos und unverbindlich
Beschreiben Sie kurz, welches Hilfsmittel oder welcher Alltagsschritt im Mittelpunkt steht. Die Postleitzahl hilft bei der regionalen Zuordnung eines möglichen Ansprechpartners.
Die Anfrage ist noch kein Auftrag. Sie entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.