Ältere Frau erprobt mit einer Fachberaterin einen Rollator im Sanitätshaus

Hilfsmittel und Versorgung

Hilfsmittel im Sanitätshaus auswählen

Eine gute Versorgung beginnt nicht beim Produkt. Sie verbindet den konkreten Alltag mit Beratung, Erprobung, Anpassung und einem verlässlichen Service danach.

  • Verständlich erklärt
  • Keine Produktwerbung

Fachlich geprüft am

Daheimo verkauft keine Hilfsmittel und entscheidet nicht über Kassenleistungen.

Der Versorgungsweg

Von der Verordnung bis zur sicheren Anwendung

Nicht jede Versorgung benötigt alle Schritte in derselben Form. Der Ablauf zeigt, welche Fragen bei einer vollständigen Versorgung nacheinander geklärt werden sollten.

Fachberater passt einem älteren Mann eine Knieorthese an
Passform und Handhabung praktisch prüfen
  1. 01

    Bedarf beschreiben

    Beschreiben Sie die Tätigkeit, den Einsatzort und vorhandene Unterstützung.

  2. 02

    Verordnung und Kasse klären

    Prüfen Sie Unterlagen, Kostenträger und passende Vertragspartner.

  3. 03

    Beraten und erproben

    Passform, Bedienung und Nutzung werden je nach Hilfsmittel praktisch geprüft.

  4. 04

    Bewilligung und Übergabe

    Klären Sie Leistungsumfang, private Kosten, Einweisung und spätere Ansprechpartner.

Das Produkt ist nicht der letzte Schritt.Lassen Sie sich Bedienung, Ansprechpartner und das Vorgehen bei Problemen erklären, bevor das Hilfsmittel im Alltag eingesetzt wird.

Typische Versorgungsbereiche

Versorgungsbereiche im Sanitätshaus

Fragen Sie nicht nur, ob ein Produkt verfügbar ist. Entscheidend ist, ob der Anbieter diese Versorgung fachlich begleiten und mit Ihrer Kasse abrechnen kann.

Bewegen und unterwegs sein

Mobilität

Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle und bestimmte Transferhilfen

Vor der Versorgung prüfen

Einsatzort, Körpermaße, Kraft, sichere Bedienung, Transport und Wohnumgebung.

Stützen und ausgleichen

Orthopädietechnik

Bandagen, Orthesen, Prothesen und orthopädische Einlagen

Vor der Versorgung prüfen

Verordnung, Passform, Maßnehmen, Tragehinweise und vereinbarte Nachkontrolle.

Individuell vermessen

Kompressionsversorgung

Medizinische Kompressionsstrümpfe und passende Anziehhilfen

Vor der Versorgung prüfen

Fachliche Vorgabe, Messzeitpunkt, Passform, Anwendung und Verlaufskontrolle.

Versorgung im Zuhause

Rehatechnik, Pflege und Badehilfen

Pflegebetten, Transfer-, Toiletten- und mobile Badehilfen

Vor der Versorgung prüfen

Platz, Lieferung, Aufbau, Einweisung, Wartung, Eigentum und Rückgabe.

Hilfsmittel oder Umbau?

Mobile Badehilfen gehören hierher, bauliche Veränderungen nicht.

Duschstuhl oder Toilettensitzerhöhung können Teil einer Hilfsmittelversorgung sein. Für eine bodengleiche Dusche, Leitungsarbeiten oder einen vollständigen Umbau ist die Seite Barrierefreies Bad zuständig.

Kosten

Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten unterscheiden

Fragen Sie bei jeder Versorgung, welcher Betrag gesetzlich vorgesehen ist und welche Kosten nur durch eine freiwillig gewählte Ausführung entstehen.

Gesetzliche Krankenversicherung
10 Prozentmindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro

Diese Regel gilt grundsätzlich für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Versicherte zahlen nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gelten zehn Prozent je Packung, höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.

Aktuelle Regelung beim BMG
Technische Pflegehilfsmittel
höchstens 25 Eurozehn Prozent Eigenanteil für Erwachsene

Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich erstattet werden.

Voraussetzung ist eine Leistung der Pflegekasse. Die Zuständigkeit muss im Einzelfall geklärt werden.

Pflegehilfsmittel beim BMG

Beträge und Regeln zuletzt geprüft am . Maßgeblich sind die aktuelle Entscheidung des Kostenträgers und die konkrete Versorgung.

Gesetzliche Zuzahlung

Sie ist gesetzlich geregelt und fällt bei einer bewilligten Versorgung grundsätzlich zusätzlich an, sofern keine Befreiung besteht.

Freiwillige Mehrkosten

Sie können entstehen, wenn eine Ausführung oder Zusatzleistung gewählt wird, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht.

Mehrkosten vor der Unterschrift verstehen.Leistungserbringer müssen zu geeigneten Versorgungen beraten. Wenn Sie eine kostenpflichtige Ausführung wählen, lassen Sie sich Mehrwert, Eigenbetrag und mögliche Folgekosten schriftlich erklären.

Das erste Gespräch vorbereiten

Fragen für das erste Gespräch

Eine gute Beratung macht Bedarf, Zuständigkeit, Kosten und späteren Service verständlich. Nehmen Sie diese Punkte mit in das Gespräch.

  • Welche konkrete Tätigkeit soll im Alltag erleichtert werden?

  • Wo und wie häufig wird das Hilfsmittel genutzt?

  • Welche Verordnung oder Empfehlung liegt bereits vor?

  • Ist das Sanitätshaus für diese Produktgruppe Vertragspartner meiner Kasse?

  • Wer beantragt die Genehmigung oder reicht den Kostenvoranschlag ein?

  • Welche geeignete Versorgung ist ohne freiwillige Mehrkosten möglich?

Datenschutz beim Anbieterkontakt

Unterlagen sicher übermitteln

Fragen Sie das zuständige Sanitätshaus, welche Unterlagen wirklich benötigt werden und wie Sie diese sicher übermitteln. Senden Sie Versichertennummern, Befunde oder Rezeptfotos nicht über ein ungeschütztes Kontaktformular.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Sanitätshaus und Hilfsmitteln

Die Antworten erklären die Grundlagen. Maßgeblich bleiben der persönliche Bedarf, der zuständige Kostenträger und die konkrete Versorgung.

Was ist die Aufgabe eines Sanitätshauses?

Ein Sanitätshaus versorgt Menschen mit medizinischen Hilfsmitteln und den dazugehörigen Leistungen. Je nach Hilfsmittel gehören Beratung, Maßnehmen, Erprobung, Anpassung, Einweisung, Lieferung und späterer Service dazu. Nicht jedes Sanitätshaus bietet jede Produktgruppe an.

Brauche ich für ein Hilfsmittel immer ein Rezept?

Nein, nicht jedes Produkt im Sanitätshaus benötigt ein Rezept. Wenn die gesetzliche Krankenkasse eine medizinisch erforderliche Versorgung übernehmen soll, ist jedoch häufig eine ärztliche Verordnung nötig. Den genauen Weg sollten Sie vorab mit Krankenkasse und Anbieter klären.

Bedeutet ein Rezept automatisch, dass die Krankenkasse zahlt?

Nein. Die Krankenkasse muss eine Hilfsmittelversorgung grundsätzlich vorher genehmigen, sofern sie für die betreffende Versorgung nicht auf eine Genehmigung verzichtet hat. Das gilt auch bei einer ärztlichen Verordnung.

Kann ich jedes Sanitätshaus frei wählen?

Bei einer Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse können Sie grundsätzlich Anbieter wählen, die für das benötigte Hilfsmittel Vertragspartner Ihrer Kasse sind. Ein Sanitätshaus kann für eine Produktgruppe zugelassen sein, für eine andere aber nicht.

Quellen und Stand

Quellen und fachlicher Stand

Versorgungsweg, Zuzahlung, Mehrkosten und Pflegehilfsmittel wurden zuletzt am 29. Juli 2026 anhand der verlinkten Originalquellen und Verbraucherinformationen geprüft.

Die Inhalte ersetzen keine medizinische, pflegerische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Im Einzelfall sind die zuständige Kasse, die fachliche Verordnung und das konkrete Versorgungsangebot maßgeblich.

Kostenlos und unverbindlich

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Beschreiben Sie kurz, welches Hilfsmittel oder welcher Alltagsschritt im Mittelpunkt steht. Die Postleitzahl hilft bei der regionalen Zuordnung eines möglichen Ansprechpartners.

Die Anfrage ist noch kein Auftrag. Sie entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.

Vermittlungsservice von Daheimo

Ihre Anfrage geht zuerst nur an Daheimo. Bevor wir sie weitergeben, nennen wir das Unternehmen und fragen nach Ihrer Zustimmung. Das Unternehmen kann Daheimo für die Vermittlung bezahlen. Für Sie bleibt die Anfrage kostenlos.

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