Zugang und Bewegungsfläche
Tür, Schwellen und freie Flächen müssen zur Person und zu genutzten Hilfsmitteln passen.

Sicher und vorausschauend planen
Ein gutes Bad passt zu den Menschen, die es täglich nutzen. Hier erfahren Sie, welche Maße, technischen Voraussetzungen und Entscheidungen vor einem Umbau geklärt werden sollten.
Fachlich geprüft am . Eine konkrete Planung braucht immer Aufmaß und Bestandsprüfung.
Das Bad als Ganzes betrachten
Die beste Einzellösung hilft wenig, wenn sie an anderer Stelle neue Hindernisse schafft. Deshalb gehören Nutzung und Technik in einen gemeinsamen Plan.

Tür, Schwellen und freie Flächen müssen zur Person und zu genutzten Hilfsmitteln passen.
Gefälle, Abdichtung, Ablauf und Spritzschutz müssen gemeinsam funktionieren.
Sitzhöhe, Haltemöglichkeiten, Beinfreiheit und erreichbare Armaturen richten sich nach der Nutzung.
Rutschhemmung, tragfähige Befestigungen und gut erkennbare Bereiche erhöhen die Sicherheit.
Vor dem Entwurf prüfen
Eine Vor-Ort-Prüfung schützt vor Lösungen, die auf dem Papier funktionieren, im Bestand aber unnötige Folgekosten oder technische Risiken erzeugen.
Bei Eingriffen in Abdichtung, Entwässerung, Elektroinstallation oder tragende Bauteile ist fachliche Planung besonders wichtig.

Den passenden Umfang bestimmen
Der sinnvolle Umfang ergibt sich aus Bedarf, Bestand und Planungsziel. Eine kleine Lösung ist nur dann wirtschaftlich, wenn sie das eigentliche Problem zuverlässig löst.
Gezielte Anpassung
Geeignet, wenn der Raum grundsätzlich funktioniert und klar abgegrenzte Probleme gelöst werden sollen.
Typischer RahmenLicht, Armaturen, Haltegriffe oder kleine Ausstattungsänderungen
Teilumbau
Sinnvoll, wenn etwa Dusche, WC oder Waschtisch verändert werden muss, andere Bereiche aber erhalten bleiben können.
Typischer RahmenWanne ersetzen, Dusche anpassen oder Türsituation verbessern
Komplettumbau
Kann nötig werden, wenn Leitungen, Grundriss, Abdichtung und mehrere Sanitärobjekte voneinander abhängen.
Typischer RahmenNeue Raumaufteilung, vollständige Oberflächen und technische Erneuerung
Förderung vor Beauftragung klären
Förderungen sind keine automatische Zusage. Maßnahme, technischer Standard, Antragsteller und Zeitpunkt der Antragstellung müssen zum jeweiligen Programm passen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Badumbau wird ausdrücklich als Beispiel genannt.
Aktuelle BMG InformationenFür den Zuschuss 455-B sind derzeit keine neuen Anträge möglich, weil die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind. Bereits zugesagte Mittel bleiben davon unberührt. Der Kredit 159 kann weiterhin als gesonderte Finanzierungsmöglichkeit geprüft werden.
Erst prüfen, dann beauftragen.Lassen Sie sich von der zuständigen Stelle bestätigen, welche Anforderungen und Fristen für Ihre Maßnahme gelten. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine KfW Förderung.
Umbau in einer Mietwohnung
§ 554 BGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erlaubnis angemessener baulicher Veränderungen zum Barriereabbau vor. Das ist keine pauschale Umbauerlaubnis. Die Interessen von Mieter und Vermieter werden im Einzelfall abgewogen.
Vor der Planung sollten Ausführung, Fachbetrieb, Haftung, Kosten, Rückbau und der Zustand bei Auszug schriftlich geklärt werden.
§ 554 BGB lesenAngebote sorgfältig prüfen
Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Umfang, Produkte und Zuständigkeiten ähnlich genau beschrieben sind. Lassen Sie offene Punkte vor einer Unterschrift ergänzen.
Bestandsaufnahme, Maße und klare Leistungsbeschreibung
Rückbau, Schutzmaßnahmen und Entsorgung
Sanitär-, Elektro-, Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
Produkte, Haltegriffe und notwendige Wandverstärkungen
Nebenarbeiten, Bauzeit und mögliche Ersatzlösung
Abnahme, Gewährleistung, Zahlungsplan und Nachträge

Praktischer Ratgeber
Eine konkrete Checkliste hilft, Alltag, Raum, Unterlagen und Fragen für den Vor-Ort-Termin zu ordnen. Die Übersicht bleibt für Maßnahmen und bauliche Machbarkeit zuständig.
Badumbau vorbereitenHäufige Fragen
Die Antworten erklären die Grundlagen. Für die konkrete Ausführung sind Bestandsaufnahme, Fachplanung und die aktuell geltenden Anforderungen maßgeblich.
Nicht durch eine einzelne Maßnahme. Für eine barrierefreie Planung müssen Zugang, Bewegungsflächen, Sanitärobjekte, Bedienbarkeit und die konkrete Nutzung zusammenpassen. Die DIN 18040-2 enthält dafür Planungsanforderungen und unterscheidet zusätzlich die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung.
Nein. Sie kann eine wichtige Verbesserung sein, macht das gesamte Bad aber nicht automatisch barrierefrei. Auch Bewegungsflächen, Tür, WC, Waschtisch, Haltemöglichkeiten, Rutschhemmung und Bedienbarkeit sind relevant.
Nicht immer vollständig. Raumgröße, Leitungsverlauf, Bodenaufbau, Türsituation und Tragwerk setzen Grenzen. Eine fachliche Bestandsaufnahme zeigt, ob eine normgerechte Lösung, eine Barrierereduzierung oder eine andere sichere Anpassung realistisch ist.
Benötigt werden mindestens Raummaße, Türbreite und Öffnungsrichtung, Positionen aller Sanitärobjekte, Leitungen, Fenster, Heizkörper und Schächte. Zusätzlich muss betrachtet werden, wie viel Platz Personen, Hilfsmittel und eine mögliche Unterstützung tatsächlich benötigen.
Quellen und Stand
Fachliche, rechtliche und förderbezogene Informationen wurden zuletzt am 2. August 2026 anhand der verlinkten Inhalte von BMG, KfW, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, DIN, Verbraucherzentrale und Bundesministerium der Justiz geprüft.
Die Inhalte ersetzen keine Bauplanung, Förderzusage, Rechtsberatung oder medizinische Beratung. Im Zweifel sind die zuständigen Stellen und die aktuelle Rechtslage maßgeblich.
Kostenlos und unverbindlich
Beschreiben Sie kurz, was im Bad verändert werden soll. Die Postleitzahl hilft bei der regionalen Zuordnung eines möglichen Ansprechpartners.
Die Anfrage ist noch kein Auftrag. Sie entscheiden selbst, ob und wie es weitergeht.