Das Wichtigste vorab
Der Bedarf entscheidet über den Zuschuss
Ein Pflegegrad allein genügt nicht. Der Treppenlift muss im konkreten Fall die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Die Pflegekasse prüft diesen Zusammenhang und die anerkennungsfähigen Kosten.
Wichtig: Ein Angebot, eine Beratung oder ein Aufmaß ist noch keine Förderzusage. Klären Sie den passenden Förderweg, bevor ein Vertrag Sie bindet oder der Einbau beginnt.
Pflegekasse
Wann § 40 SGB XI angewendet werden kann
Die Pflegekasse kann Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag einen Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gewähren. Fest installierte Treppenlifte werden vom Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich als mögliches Beispiel genannt.
Pflegekasse und Krankenkasse unterscheiden: Der hier erklärte Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt. Er ist keine gewöhnliche Kostenübernahme der Krankenkasse. Andere Leistungsträger können in besonderen Fällen zuständig sein.
je anerkannter Maßnahme, höchstens bis zu den anerkannten Kosten
- Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor
- häusliche Pflege wird ermöglicht oder erheblich erleichtert
- selbstständige Lebensführung wird möglichst wiederhergestellt
Mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung
Dient dieselbe Anpassung mehreren anspruchsberechtigten Personen, kann der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Person betragen. Der Gesamtbetrag für die gemeinsame Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Betrag nach dem Gesetz anteilig auf die beteiligten Versicherungsträger verteilt.
Antrag vorbereiten
Fünf Schritte vom Bedarf bis zur Entscheidung
Die Formulare unterscheiden sich je nach Pflegekasse. Der sachliche Ablauf bleibt jedoch ähnlich. Eine klare Begründung und ein vollständiger Kostenvoranschlag erleichtern die Einzelfallprüfung.
- 01
Bedarf beschreiben
Halten Sie fest, welche Treppe nicht mehr sicher genutzt werden kann und wie ein Lift die häusliche Pflege oder die selbstständige Lebensführung verbessern würde.
- 02
Lösung prüfen lassen
Ein Fachbetrieb sollte Liftart, Treppenverlauf, sicheren Ein- und Ausstieg sowie notwendige Zusatzarbeiten vor Ort prüfen.
- 03
Kostenvoranschlag einholen
Der Leistungsumfang sollte Lift, Schiene, Lieferung, Montage und mögliche Nebenarbeiten nachvollziehbar ausweisen.
- 04
Antrag einreichen
Beantragen Sie den Zuschuss mit dem Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegekasse.
- 05
Entscheidung abwarten
Beauftragen Sie den Einbau erst, wenn die Pflegekasse entschieden hat und offene Voraussetzungen schriftlich geklärt sind.
Gesetzliche Entscheidungsfrist: Die Pflegekasse entscheidet grundsätzlich innerhalb von drei Wochen. Wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, nennt § 40 SGB XI fünf Wochen.
Unterlagen
Diese Angaben gehören in den Antrag
Nicht jede Pflegekasse verlangt dieselben Formulare. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Nachweise im konkreten Fall benötigt werden. Die folgende Liste hilft bei der Vorbereitung.
- Versichertendaten und vorhandener Pflegegrad
- kurze Beschreibung der Einschränkung im Alltag
- Begründung, wie der Treppenlift die Pflege erleichtert oder Selbstständigkeit unterstützt
- vollständiger Kostenvoranschlag mit Lift, Schiene, Montage und Nebenarbeiten
- Angaben zur Wohnsituation, etwa Eigentum, Miete oder gemeinschaftlich genutzte Bereiche
- gegebenenfalls Zustimmung der vermietenden Partei oder der Wohnungseigentümergemeinschaft
- weitere Nachweise, wenn die Pflegekasse sie für die Einzelfallprüfung anfordert
Für einen verständlichen Kostenvoranschlag finden Sie auf der Seite zu den Treppenlift-Kosten und Angebotspositionen eine getrennte Übersicht.
KfW-Förderung
KfW-Zuschuss und Kredit haben einen anderen Status
KfW-Programme sind nicht an einen Pflegegrad gebunden. Der Investitionszuschuss 455-B kann wegen ausgeschöpfter Fördermittel derzeit nicht neu beantragt werden. Der Förderkredit 159 bleibt verfügbar und folgt eigenen technischen, vertraglichen und finanziellen Bedingungen.
Investitionszuschuss
- Aktueller Status
- Keine neue Antragstellung möglich
- Grund
- Die bereitgestellten Fördermittel sind ausgeschöpft
- Ausblick
- Eine mögliche Wiederöffnung im Jahr 2027 ist offen
Förderkredit
- Kreditbetrag
- Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
- Eigenleistung
- Nicht förderfähig, Fachunternehmen erforderlich
- Antrag
- Über einen Finanzierungspartner vor dem Vorhaben
Stand: 19. August 2026. Laut KfW ist eine erneute Antragstellung für 455-B nur möglich, wenn künftig wieder Bundesmittel bereitgestellt werden. Der Kredit 159 ist kein Zuschuss und muss zurückgezahlt werden.
Kombination und Eigenanteil
Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden
Maßnahmen, die bereits über die soziale oder private Pflegeversicherung gefördert werden, sind bei KfW 455-B und 159 grundsätzlich ausgeschlossen. Werden verschiedene Maßnahmen getrennt finanziert, kann eine Kombination möglich sein. Die KfW nennt als Beispiel einen über die Pflegeversicherung geförderten Badumbau und einen getrennt über KfW geförderten Treppenlift.
Nur Kosten, die das jeweilige Programm anerkennt.
Angebotspreis abzüglich bewilligter Förderung zuzüglich nicht förderfähiger Kosten.
Länder und Kommunen können zusätzliche Programme anbieten. Fragen Sie vor Vertragsabschluss bei Ihrer Stadt, Ihrem Landkreis oder der zuständigen Landesförderbank nach dem aktuellen Stand. Ohne verlässliche Prüfung sollte kein regionaler Zuschuss in die Finanzierung eingeplant werden.
Miete und Wohnungseigentum
Förderung ersetzt keine erforderliche Zustimmung
Mietwohnung
Stimmen Sie einen fest eingebauten Treppenlift vorab mit der vermietenden Partei ab. § 554 BGB kann für bestimmte Maßnahmen einen Anspruch auf Erlaubnis vorsehen, enthält aber eine Zumutbarkeitsprüfung. Ausführung, Kosten, Sicherheit und Rückbau gehören in eine schriftliche Vereinbarung.
§ 554 BGB lesenWohnungseigentum
Berührt der Einbau Gemeinschaftseigentum, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft einbezogen werden. § 20 WEG behandelt angemessene bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen. Durchführung und Kosten bleiben im konkreten Fall zu klären.
§ 20 WEG lesenDiese Hinweise sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie streitige oder unklare Fälle rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Zuschuss und Antrag
Wie hoch ist der Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme bewilligen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den anerkannten Kosten und der Entscheidung im Einzelfall.
Ist für den Zuschuss ein Pflegegrad erforderlich?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 erforderlich. KfW-Programme zur Barrierereduzierung richten sich dagegen unabhängig von Alter und Pflegegrad an die jeweils genannten antragsberechtigten Personen.
Kann ein Treppenlift ausdrücklich gefördert werden?
Ja. Das Bundesgesundheitsministerium nennt fest installierte Treppenlifte als mögliches Beispiel einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Ob die konkrete Ausführung anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse anhand der persönlichen Situation.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes sehen vor, den Pflegekassenzuschuss mit einem Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Beim KfW-Kredit 159 muss der Antrag über einen Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Neue Anträge für den Zuschuss 455-B sind derzeit nicht möglich.
Was gilt bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt?
Bei einer gemeinsamen Maßnahme kann der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person betragen. Der Gesamtbetrag ist auf 16.720 Euro begrenzt. Bewilligt werden höchstens die anerkannten Kosten der gemeinsamen Maßnahme.
Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
Für den üblichen Zuschuss zu einem fest eingebauten Treppenlift ist in der Regel die Pflegekasse zuständig. Sie prüft ihn bei einem Pflegegrad als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Krankenkasse oder andere Leistungsträger können nur bei einem anders begründeten Anspruch im Einzelfall zuständig sein.

